AGB
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Maria Böttcher | kreatiefgründig“, im Folgenden kurz kreatiefgründig genannt, und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn kreatiefgründig in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen kreatiefgründig und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1. Jeder Auftrag, der kreatiefgründig erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen kreatiefgründig insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Werke von kreatiefgründig dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
2.4. Kreatiefgründig überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. Kreatiefgründig hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt kreatiefgründig zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 Prozent der vereinbarten üblichen Vergütung.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. begründen kein Miturheberrecht.
3. Honorar
3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet kreatiefgründig das Honorar für die genutzte Entwurfsarbeit.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist kreatiefgründig berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und alle anderen Tätigkeiten, die kreatiefgründig für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.5. Die Rechnung ist, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.
4. Fälligkeit des Honorars
4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug innerhalb vierzehn Tagen zahlbar.
4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von kreatiefgründig hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
5.2. Kreatiefgründig ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, kreatiefgründig entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von kreatiefgründig abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, kreatiefgründig im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.4. Kreatiefgründig ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat kreatiefgründig dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von kreatiefgründig geändert werden.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind kreatiefgründig Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung durch kreatiefgründig ist sie berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Kreatiefgründig haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen Arbeiten räumt der Auftraggeber kreatiefgründig das Recht ein, diese als Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1. Kreatiefgründig verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
8.2. Kreatiefgründig verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet kreatiefgründig nicht für ihre Erfüllungsgehilfen.
8.3. Sofern kreatiefgründig notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von kreatiefgründig. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme übernommen. Kreatiefgründig haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens kreatiefgründig.
8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet kreatiefgründig nicht.
8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei kreatiefgründig geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kreatiefgründig behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann kreatiefgründig eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann kreatiefgründig auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller kreatiefgründig übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber kreatiefgründig von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Providerdienstleistungen
10.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf kreatiefgründig die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch kreatiefgründig auch über Dritte erbracht werden.
10.2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von kreatiefgründig erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Kreatiefgründig behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn kreatiefgründig von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf ihren Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil angeblich fremde Rechte verletzen. Kreatiefgründig ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird kreatiefgründig unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird kreatiefgründig die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbarmachen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde kreatiefgründig hiermit frei.
10.3. Soweit Gegenstand der Leistungen von kreatiefgründig auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird kreatiefgründig gegenüber der Organisation zur Domainvergabedem (DENIC), lediglich als Vermittler tätig. Kreatiefgründig übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde kreatiefgründig hiermit frei.
10.4. Kreatiefgründig weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass kreatiefgründig auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
10.5. Für Schäden haftet kreatiefgründig nur dann, wenn sie oder die ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von kreatiefgründig zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von kreatiefgründig auf solche typische Schäden begrenzt, die für kreatiefgründig zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt kreatiefgründig keine Haftung. Die Haftung von kreatiefgründig wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, kreatiefgründig im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
10.6. Soweit kreatiefgründig für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt kreatiefgründig dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
10.7 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt kreatiefgründig keine fortlaufende Gewährleistung von Pflege, Netz-Kompatibilität und Verfügbarkeit erstellter Webpräsentationen, die über den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (Launch) hinausgehen.
10.8 Werden dem Kunden von kreatiefgründig Kunden-, Login- oder andere Daten für Drittanbieter (z.B. Hostingprovider oder Webservices) mitgeteilt, so ist der Kunde selbst für deren Aufbewahrung verantwortlich.
11. Sonstiges
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz von kreatiefgründig.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von kreatiefgründig, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Kreatiefgründig ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
11.4 Nach §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.